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Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Gelegenheit, uns im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum «Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027» äussern zu können.

Archäologie Schweiz – engagiert für unser archäologisches Kulturerbe
Archäologie Schweiz ist mit rund 2’000 Mitgliedern die grösste NGO, welche sich landesweit dem archäologischen Kulturerbe der Schweiz widmet. Als in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit breit verankerte Gesellschaft engagiert sie sich für den Schutz, die wissenschaftliche Erforschung, Inwertsetzung und Vermittlung archäologischer Stätten und Objekte. Archäologie Schweiz gibt durch ihre Tätigkeit dem archäologischen Erbe der Schweiz eine Stimme in Politik und Gesellschaft.

Archäologie Schweiz fordert einen grundsätzlichen Verzicht auf Budgetkürzungen bei Bildung, Forschung und Innovation für kurzfristige Sparmassnahmen. In unserer Stellungnahme fokussieren wir allerdings auf diejenigen Massnahmen, die das Kulturerbe direkt betreffen und in denen konkrete Bezugspunkte zu unserer Tätigkeit bestehen.

Gesamtbeurteilung

Archäologie Schweiz anerkennt die Notwendigkeit von Einsparungen zur Stabilisierung der Bundesfinanzen und unterstützt die Bestrebungen für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt. Dennoch lehnt sie die weiteren Sparmassnahmen ab, die das gebaute und archäologische Kulturerbe empfindlich treffen. Das Entlastungspaket enthält verschiedene Kürzungen, die den Schutz und die Pflege dieses Erbes gefährden. Die vorgeschlagenen Massnahmen treffen den Förderbereich Baukultur und damit die Denkmalpflege und Archäologie erneut empfindlich. Die Streichung von Beiträgen an die fachliche Weiterbildung (Streichung des Art. 14a Abs. 1 Bst. c NHG) und der Entschädigungen für Zivildiensteinsätze im Bereich der Kulturgütererhaltung (Art. 46 Abs. 3 Best. c und Art. 47 ZDG) haben unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der kantonalen Fachstellen. Die Pflege von Baudenkmälern und archäologischen Stätten ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Eine entsprechende Kürzung führt zu einer deutlichen Verschiebung der Finanzierungslast zu den Kantonen – oder aber es ergeben sich erhebliche Qualitätseinbussen im Bereich der Kulturpflege.

Zur gesamten Stellungnahme